ECLI:EU:C:1993:48•Schlussanträge des Generalanwalts Tesauro vom 3. Februar 1993. # Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland. # Vertragsverletzung - Nichtdurchführung eines Urteils des Gerichtshofes, das eine Vertragsverletzung feststellt. # Rechtssache C-345/92.
Schlussanträge des Generalanwalts Tesauro vom 3. Februar 1993. # Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland. # Vertragsverletzung - Nichtdurchführung eines Urteils des Gerichtshofes, das eine Vertragsverletzung feststellt. # Rechtssache C-345/92.
ECLI:EU:C:1993:48Eu Cjeu03.02.1993
Gesamter Gesetzestext
Schlußanträge des Generalanwalts
Schlußanträge des Generalanwalts
Die Klage, die Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist, betrifft die Nichtdurchführung des Urteils des Gerichtshofes vom 17. September 1987 in der Rechtssache 412/85(1) durch die Bundesrepublik Deutschland.
Die deutsche Regierung bestreitet den ihr vorgeworfenen Verstoß nicht, sondern beschränkt sich auf den Hinweis, daß die für die vollständige Durchführung des genannten Urteils erforderlichen Gesetzesänderungen nunmehr feststünden und voraussichtlich in Kürze in Kraft träten.
Unter diesen Umständen schlage ich dem Gerichtshof vor, der Klage stattzugeben und dem beklagten Staat die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
(1) .
(1) Urteil vom 17. September 1987 in der Rechtssache 412/85 (Kommission/Deutschland, Slg. 1987, 3503).
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