Schlussanträge des Generalanwalts Lenz vom 1. Juli 1992. # Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. # Vertragsverletzung - Nichtdurchführung von Urteilen des Gerichtshofes, mit denen eine Vertragsverletzung festgestellt wird. # Rechtssache C-262/91.

ECLI:EU:C:1992:288Eu Cjeu01.07.1992

Gesamter Gesetzestext

SCHLUßANTRÄGE DES GENERALANWALTS

CARL OTTO LENZ

vom 1. Juli 1992 ( *1 )

Schlußantrag

Aufgrund des Berichts des Berichterstatters schlage ich vor, die Italienische Republik entsprechend dem Antrag der Kommission zu verurteilen.


( *1 ) Originalsprache: Deutsch.

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