ECLI:EU:C:1991:360•Urteil des Gerichtshofes vom 1. Oktober 1991.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik.#Vertragsverletzung - Grenzwerte und Leitwerte der Luftqualität für Schwefeldioxid.#Rechtssache C-64/90.
Urteil des Gerichtshofes vom 1. Oktober 1991.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik.#Vertragsverletzung - Grenzwerte und Leitwerte der Luftqualität für Schwefeldioxid.#Rechtssache C-64/90.
ECLI:EU:C:1991:360Eu Full Court C01.10.1991
Gesamter Gesetzestext
Tenor
für Recht erkannt und entschieden:
1) Die Französische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus dem EWG-Vertrag verstossen, daß sie nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist alle erforderlichen Maßnahmen getroffen hat, um der Richtlinie 80/779/EWG des Rates vom 15. Juli 1980 über Grenzwerte und Leitwerte der Luftqualität für Schwefeldioxid und Schwebestaub nachzukommen.
2) Die Französische Republik trägt die Kosten des Verfahrens.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.