ECLI:EU:C:1991:359•Urteil des Gerichtshofes vom 1. Oktober 1991.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik.#Vertragsverletzung - Luftqualitätsnormen für Stickstoffdioxid.#Rechtssache C-14/90.
Urteil des Gerichtshofes vom 1. Oktober 1991.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik.#Vertragsverletzung - Luftqualitätsnormen für Stickstoffdioxid.#Rechtssache C-14/90.
ECLI:EU:C:1991:359Eu Full Court C01.10.1991
Gesamter Gesetzestext
Tenor
für Recht erkannt und entschieden:
1) Die Französische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus dem EWG-Vertrag verstossen, daß sie nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist alle erforderlichen Maßnahmen getroffen hat, um der Richtlinie 85/203/EWG des Rates vom 7. März 1985 über Luftqualitätsnormen für Stickstoffdioxid nachzukommen.
2) Die Französische Republik trägt die Kosten des Verfahrens.
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