Schlussanträge des Generalanwalts Darmon vom 1. Oktober 1991. # Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Griechenland. # Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Berufliche Tätigkeiten auf dem Gebiet der Architektur. # Rechtssache C-309/90.

ECLI:EU:C:1991:362Eu Cjeu01.10.1991

Gesamter Gesetzestext

SCHLUßANTRÄGE DES GENERALANWALTS

Generalanwalt Marco Darmon hat seine Schlußanträge am 1. Oktober 1991 vorgetragen ( *1 ). Er hat dem Gerichtshof vorgeschlagen, diese Vertragsverletzung festzustellen und dem beklagten Staat die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.


( *1 ) Originalsprache: Französisch.

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