ECLI:EU:C:1991:362•Schlussanträge des Generalanwalts Darmon vom 1. Oktober 1991. # Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Griechenland. # Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Berufliche Tätigkeiten auf dem Gebiet der Architektur. # Rechtssache C-309/90.
Schlussanträge des Generalanwalts Darmon vom 1. Oktober 1991. # Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Griechenland. # Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Berufliche Tätigkeiten auf dem Gebiet der Architektur. # Rechtssache C-309/90.
ECLI:EU:C:1991:362Eu Cjeu01.10.1991
Gesamter Gesetzestext
SCHLUßANTRÄGE DES GENERALANWALTS
Generalanwalt Marco Darmon hat seine Schlußanträge am 1. Oktober 1991 vorgetragen ( *1 ). Er hat dem Gerichtshof vorgeschlagen, diese Vertragsverletzung festzustellen und dem beklagten Staat die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
( *1 ) Originalsprache: Französisch.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.