ECLI:EU:C:1992:43•Schlussanträge des Generalanwalts vom 29. Januar 1992. # Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien. # Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verbot des Ablagerns von Abfall aus anderen Mitgliedstaaten. # Rechtssache C-2/90.
Schlussanträge des Generalanwalts vom 29. Januar 1992. # Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien. # Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verbot des Ablagerns von Abfall aus anderen Mitgliedstaaten. # Rechtssache C-2/90.
ECLI:EU:C:1992:43Eu Cjeu29.01.1992
Gesamter Gesetzestext
Schlußanträge des Generalanwalts
Schlußanträge des Generalanwalts
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Herr Präsident,
meine Herren Richter!
1. Das Verfahren in dieser Rechtssache hat einen komplizierteren Gang genommen als üblich. Nach dem üblichen Wechsel von Schriftsätzen haben die Parteien in der Sitzung vom 27. November 1990 mündlich verhandelt, und ich habe am 10. Januar 1991 meine Schlussanträge gestellt. Mit Beschluß vom 2. Mai 1991 hat der Gerichtshof die mündliche Verhandlung wiedereröffnet, und ich habe nach einer weiteren Sitzung am 19. September 1991 neue Schlussanträge gestellt. Dabei habe ich den neuen Sachvortrag der Parteien berücksichtigt, bin aber zum selben Ergebnis gekommen wie in meinen ersten Schlussanträgen. Leider war es dem Gerichtshof jedoch in seiner damaligen Zusammensetzung nicht möglich, zu einer Entscheidung zu gelangen, und mit Beschluß vom 8. Oktober 1991 hat er erneut die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung angeordnet. Eine neue Sitzung war ursprünglich für den 26. November 1991 vorgesehen, wurde später jedoch auf den 28. Januar 1992 verlegt.
2. Nachdem ich die von den Parteien in der gestrigen Sitzung abgegebenen Erklärungen erwogen habe, habe ich meinen vorausgegangenen Schlussanträgen nichts hinzuzufügen. Ich bleibe also bei meiner Ansicht, daß der Rechtsstreit entsprechend der in diesen Schlussanträgen vorgeschlagenen Lösung entschieden werden sollte.
(*) Originalsprache: Englisch.
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