ECLI:EU:T:1990:54•Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 26. September 1990.#Gabriella Virgili-Schettini gegen Europäisches Parlament.#Rechtssache T-139/89.
Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 26. September 1990.#Gabriella Virgili-Schettini gegen Europäisches Parlament.#Rechtssache T-139/89.
ECLI:EU:T:1990:54Eu Chamb 03 T26.09.1990
Gesamter Gesetzestext
Tenor
1 ) Die Entscheidung des Europäischen Parlaments vom 1 . Februar 1989 wird aufgehoben, soweit sie die Übertragung der Urlaubstage gemäß Artikel 4 Absatz 1 des Anhangs V des Statuts betrifft .
2 ) Das Europäische Parlament wird verurteilt, an die Klägerin eine Ausgleichszahlung für 27 nicht in Anspruch genommene Urlaubstage zu leisten, deren Höhe nach Artikel 4 Absatz 2 des Anhangs V des Statuts zu bestimmen ist .
3 ) Im übrigen wird die Klage abgewiesen .
4 ) Das Europäische Parlament trägt die gesamten Kosten des Verfahrens .
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