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Gerichtsentscheide

ECLI:EU:C:1991:255•Urteil des Gerichtshofes (Erste Kammer) vom 18. Juni 1991.#Impresa Donà Alfonso di Donà Alfonso & Figli gegen Consorzio per lo sviluppo industriale del comune di Monfalcone und andere.#Ersuchen um Vorabentscheidung: Tribunale amministrativo regionale del Friuli-Venezia Giulia - Italien.#Öffentliche Bauaufträge - Ungewöhnlich niedrige Angebote.#Rechtssache C-295/89.

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Urteil des Gerichtshofes (Erste Kammer) vom 18. Juni 1991.#Impresa Donà Alfonso di Donà Alfonso & Figli gegen Consorzio per lo sviluppo industriale del comune di Monfalcone und andere.#Ersuchen um Vorabentscheidung: Tribunale amministrativo regionale del Friuli-Venezia Giulia - Italien.#Öffentliche Bauaufträge - Ungewöhnlich niedrige Angebote.#Rechtssache C-295/89.

ECLI:EU:C:1991:255Eu Chamb 01 C18.06.1991

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Gesamter Gesetzestext

Tenor

Tenor

1) Artikel 29 Absatz 5 der Richtlinie 71/305/EWG des Rates vom 26. Juli 1971 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge verbietet es den Mitgliedstaaten, Bestimmungen zu erlassen, wonach bestimmte nach einem mathematischen Kriterium ermittelte Angebote von der Vergabe öffentlicher Bauaufträge ohne weiteres ausgeschlossen werden, statt den öffentlichen Auftraggeber zu verpflichten, das in der Richtlinie vorgesehene Verfahren der kontradiktorischen Überprüfung anzuwenden.

2) Die Mitgliedstaaten dürfen bei der Umsetzung der Richtlinie 71/305/EWG des Rates von der Regelung in Artikel 29 Absatz 5 dieser Richtlinie nicht wesentlich abweichen.

3) Nach Artikel 29 Absatz 5 der Richtlinie 71/305/EWG des Rates können die Mitgliedstaaten die Überprüfung von Angeboten vorschreiben, wenn diese ungewöhnlich niedrig erscheinen, und nicht nur, wenn sie offensichtlich ungewöhnlich niedrig sind.

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