ECLI:EU:C:1991:140•Urteil des Gerichtshofes (Dritte Kammer) vom 21. März 1991.#Haniel Spedition GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Verordnung (EWG) Nr. 2200/87 der Kommission - Abzug bei Zahlungen im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe.#Rechtssache C-226/89.
Urteil des Gerichtshofes (Dritte Kammer) vom 21. März 1991.#Haniel Spedition GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Verordnung (EWG) Nr. 2200/87 der Kommission - Abzug bei Zahlungen im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe.#Rechtssache C-226/89.
ECLI:EU:C:1991:140Eu Chamb 03 C21.03.1991
Gesamter Gesetzestext
Tenor
1) Die mit Übersendungszettel vom 12. Mai 1989 mitgeteilte Entscheidung der Kommission vom 8. Mai 1989, von dem der Klägerin wegen einer Lieferung im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe geschuldeten Betrag 55 451,50 ECU abzuziehen, wird aufgehoben.
2) Die Kommission wird verurteilt, an die Haniel Spedition GmbH, Duisburg, 55 451,50 ECU zuzueglich Verzugszinsen ab 12. Mai 1989 in der bei der Kommission üblichen Höhe zu zahlen.
3) Die Kommission trägt die Kosten des Verfahrens.
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