ECLI:EU:C:1990:82•Urteil des Gerichtshofes vom 21. Februar 1990.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien.#Staatliche Beihilfen - Wiedereinziehung - Unterlassung.#Rechtssache C-74/89.
Urteil des Gerichtshofes vom 21. Februar 1990.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien.#Staatliche Beihilfen - Wiedereinziehung - Unterlassung.#Rechtssache C-74/89.
ECLI:EU:C:1990:82Eu Full Court C21.02.1990
Gesamter Gesetzestext
Tenor
1 ) Das Königreich Belgien hat dadurch gegen eine Verpflichtung aus dem EWG-Vertrag verstossen, daß es der Entscheidung 84/111/EWG der Kommission vom 30 . November 1983 über ein Beihilfevorhaben der belgischen Regierung zugunsten eines Chemiefasern herstellenden Unternehmens nicht nachgekommen ist .
2 ) Das Königreich Belgien trägt die Kosten des Verfahrens .
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.