ECLI:EU:C:1990:226•Urteil des Gerichtshofes vom 23. Mai 1990.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Spanien.#Richtlinie 83/183/EWG des Rates - Nationale Rechtsvorschriften, die den gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtungen zuwiderlaufen.#Rechtssache C-31/89.
Urteil des Gerichtshofes vom 23. Mai 1990.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Spanien.#Richtlinie 83/183/EWG des Rates - Nationale Rechtsvorschriften, die den gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtungen zuwiderlaufen.#Rechtssache C-31/89.
ECLI:EU:C:1990:226Eu Full Court C23.05.1990
Gesamter Gesetzestext
Tenor
1 ) Das Königreich Spanien hat gegen seine Verpflichtungen aus dem EWG-Vertrag verstossen, indem es entgegen der Richtlinie 83/183/EWG des Rates vom 28 . März 1983 über Steuerbefreiungen bei der endgültigen Einfuhr persönlicher Gegenstände durch Privatpersonen aus einem Mitgliedstaat die endgültige Einfuhr von Kraftfahrzeugen zum privaten Gebrauch, Anhängern, Motorrädern, Wassersportfahrzeugen und Sportflugzeugen durch Privatpersonen aus einem anderen Mitgliedstaat nicht von der Mehrwertsteuer befreit hat .
2 ) Das Königreich Spanien trägt die Kosten des Verfahrens .
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