ECLI:EU:C:1990:166•Urteil des Gerichtshofes vom 5. April 1990.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Kürzung des Gehalts der zu den Europäischen Schulen abgeordneten Lehrkräfte.#Rechtssache C-6/89.
Urteil des Gerichtshofes vom 5. April 1990.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Kürzung des Gehalts der zu den Europäischen Schulen abgeordneten Lehrkräfte.#Rechtssache C-6/89.
ECLI:EU:C:1990:166Eu Full Court C05.04.1990
Gesamter Gesetzestext
Tenor
1 ) Das Königreich Belgien hat gegen seine Verpflichtungen aus Artikel 5 EWG-Vertrag verstossen, indem es Artikel 2 der Königlichen Verordnung Nr . 471 vom 24 . Oktober 1986 erlassen hat, wonach das Wartegeld oder der Wartegeldzuschuß für das zu den Europäischen Schulen abgeordnete Lehrpersonal um 50 % gekürzt wird .
2 ) Das Königreich Belgien trägt die Kosten des Verfahrens .
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