ECLI:EU:C:1990:66•Schlussanträge des Generalanwalts Lenz vom 13. Februar 1990. # Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. # Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier Warenverkehr - Erhebung einer Gebühr bei der Einfuhr von lebenden Tieren - Abgabe zollgleicher Wirkung. # Rechtssache C-137/89.
Schlussanträge des Generalanwalts Lenz vom 13. Februar 1990. # Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. # Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier Warenverkehr - Erhebung einer Gebühr bei der Einfuhr von lebenden Tieren - Abgabe zollgleicher Wirkung. # Rechtssache C-137/89.
ECLI:EU:C:1990:66Eu Cjeu13.02.1990
Gesamter Gesetzestext
Schlußanträge des Generalanwalts
Schlußanträge des Generalanwalts
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Generalanwalt Carl Otto Lenz hat seine Schlussanträge in der Sitzung vom 13 . Februar 1990 vorgetragen (*). Er hat beantragt, "den von der Kommission gestellten Feststellungsantrag für begründet zu erklären", und "auszusprechen, daß die Kosten des Verfahrens von der Beklagten getragen werden müssen ".
(*) Originalsprache : Deutsch .
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