ECLI:EU:C:1990:211•Schlussanträge des Generalanwalts Jacobs vom 17. Mai 1990. # Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. # Auskunftspflicht gegenüber der Kommission - Nichterfüllung. # Rechtssache C-48/89.
Schlussanträge des Generalanwalts Jacobs vom 17. Mai 1990. # Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. # Auskunftspflicht gegenüber der Kommission - Nichterfüllung. # Rechtssache C-48/89.
ECLI:EU:C:1990:211Eu Cjeu17.05.1990
Gesamter Gesetzestext
Schlußanträge des Generalanwalts
Schlußanträge des Generalanwalts
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Generalanwalt Francis G . Jacobs hat seine Schlussanträge in der Sitzung vom 17 . Mai 1990 vorgetragen (*). Er hat vorgeschlagen, festzustellen, daß die Italienische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus dem EWG-Vertrag verstossen hat, daß sie den Artikeln 3 Absatz 2 und 12 der Richtlinie 75/442/EWG, Artikel 10 der Richtlinie 76/403/EWG sowie den Artikeln 12 Absatz 2 und 16 der Richtlinie 78/319/EWG nicht nachgekommen ist, und der Italienischen Republik die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen .
(*) Originalsprache : Englisch .
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