ECLI:EU:C:1990:147•Urteil des Gerichtshofes (Erste Kammer) vom 28. März 1990.#Erich Wittmann GmbH & Co. KG gegen Hauptzollamt Nürnberg-Fürth.#Ersuchen um Vorabentscheidung: Finanzgericht München - Deutschland.#Gemeinsamer Zolltarif - Ohrlochstechgeräte und Ohrstecker.#Rechtssache C-344/88.
Urteil des Gerichtshofes (Erste Kammer) vom 28. März 1990.#Erich Wittmann GmbH & Co. KG gegen Hauptzollamt Nürnberg-Fürth.#Ersuchen um Vorabentscheidung: Finanzgericht München - Deutschland.#Gemeinsamer Zolltarif - Ohrlochstechgeräte und Ohrstecker.#Rechtssache C-344/88.
ECLI:EU:C:1990:147Eu Chamb 01 C28.03.1990
Gesamter Gesetzestext
Tenor
1)Ohrstecker der in der Verordnung Nr . 3558/81 der Kommission vom 8 . Dezember 1981 zur Einreihung von Waren in die Tarifstelle 71.16 A des Gemeinsamen Zolltarifs bezeichneten Art waren selbst vor deren Inkrafttreten der Tarifstelle 71.16 A des Gemeinsamen Zolltarifs zuzuweisen .
2 ) Ohrlochstechpistolen sind der Tarifstelle 84.59 E II des Gemeinsamen Zolltarifs zuzuweisen .
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