ECLI:EU:C:1990:54•Urteil des Gerichtshofes (Zweite Kammer) vom 7. Februar 1990.#Rosaria Vella und andere gegen Alliance nationale des mutualités chrétiennes.#Ersuchen um Vorabentscheidung: Cour du travail de Mons - Belgien.#Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Gleichstellung einer Zeit der Arbeitsunfähigkeit, für die eine Leistung bezogen wurde, mit einer Versicherungszeit.#Rechtssache C-324/88.
Urteil des Gerichtshofes (Zweite Kammer) vom 7. Februar 1990.#Rosaria Vella und andere gegen Alliance nationale des mutualités chrétiennes.#Ersuchen um Vorabentscheidung: Cour du travail de Mons - Belgien.#Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Gleichstellung einer Zeit der Arbeitsunfähigkeit, für die eine Leistung bezogen wurde, mit einer Versicherungszeit.#Rechtssache C-324/88.
ECLI:EU:C:1990:54Eu Chamb 02 C07.02.1990
Gesamter Gesetzestext
Tenor
Artikel 1 Buchstabe r der Verordnung Nr . 3 und Artikel 1 Buchstabe r der Verordnung ( EWG ) Nr . 1408/71 sind dahin auszulegen, daß die einer Versicherungszeit gleichgestellten Zeiten allein anhand der Kriterien zu bestimmen sind, die sich aus den nationalen Rechtsvorschriften ergeben, nach denen diese Zeiten zurückgelegt worden sind .
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