ECLI:EU:C:1990:273•Urteil des Gerichtshofes vom 3. Juli 1990.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten.#Rechtssache C-288/88.
Urteil des Gerichtshofes vom 3. Juli 1990.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten.#Rechtssache C-288/88.
ECLI:EU:C:1990:273Eu Full Court C03.07.1990
Gesamter Gesetzestext
Tenor
1 . Die Bundesrepublik Deutschland hat gegen ihre Verpflichtungen aus dem EWG-Vertrag verstossen, indem sie nicht alle zur Umsetzung der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2 . April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten erforderlichen Maßnahmen getroffen hat .
2 . Die Bundesrepublik Deutschland trägt die Kosten des Verfahrens .
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