ECLI:EU:C:1991:184•Urteil des Gerichtshofes vom 7. Mai 1991.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik.#Vertragsverletzung - Euratom-Richtlinien - Nichtdurchführung innerhalb der vorgeschriebenen Fristen.#Rechtssache C-246/88.
Urteil des Gerichtshofes vom 7. Mai 1991.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik.#Vertragsverletzung - Euratom-Richtlinien - Nichtdurchführung innerhalb der vorgeschriebenen Fristen.#Rechtssache C-246/88.
ECLI:EU:C:1991:184Eu Full Court C07.05.1991
Gesamter Gesetzestext
Tenor
1) Die Italienische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus dem EAG-Vertrag verstossen, daß sie nicht innerhalb der vorgeschriebenen Fristen die erforderlichen Vorschriften erlassen hat, um die Richtlinie 80/836/Euratom des Rates vom 15. Juli 1980 zur Änderung der Richtlinien, mit denen die Grundnormen für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung und der Arbeitskräfte gegen die Gefahren ionisierender Strahlungen festgelegt wurden, und die Richtlinie 84/467/Euratom des Rates vom 3. September 1984 zur Änderung der Richtlinie 80/836/Euratom durchzuführen.
2) Die Italienische Republik trägt die Kosten des Verfahrens.
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