ECLI:EU:C:1989:264•Urteil des Gerichtshofes (Zweite Kammer) vom 27. Juni 1989.#REWE-Handelsgesellschaft Nord mbH gegen Überwachungsstelle für Milcherzeugnisse und Handelsklassen.#Ersuchen um Vorabentscheidung: Bundesverwaltungsgericht - Deutschland.#Wassergehalt von gefrorenen Hühnern - Einzelheiten der Kontrolle.#Rechtssache 88/88.
Urteil des Gerichtshofes (Zweite Kammer) vom 27. Juni 1989.#REWE-Handelsgesellschaft Nord mbH gegen Überwachungsstelle für Milcherzeugnisse und Handelsklassen.#Ersuchen um Vorabentscheidung: Bundesverwaltungsgericht - Deutschland.#Wassergehalt von gefrorenen Hühnern - Einzelheiten der Kontrolle.#Rechtssache 88/88.
ECLI:EU:C:1989:264Eu Chamb 02 C27.06.1989
Gesamter Gesetzestext
Tenor
Artikel 3 Absatz 2 Unterabsatz 2 zweiter Gedankenstrich der Verordnung Nr . 2967/76 steht einer nationalen Regelung nicht entgegen, wonach jede Partie, der eine Probe entnommen worden ist, bis zum Abschluß des Kontrollverfahrens von der Vermarktung auszuschließen ist . Jedoch darf ein solcher Ausschluß von der Vermarktung die für eine wirksame Untersuchung erforderliche Dauer nicht überschreiten .
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