ECLI:EU:C:1989:188•Urteil des Gerichtshofes vom 11. Mai 1989.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien.#Verschmelzung und Spaltung von Aktiengesellschaften: Umsetzung bestimmter Richtlinien in nationales Recht.#Rechtssache 46/88.
Urteil des Gerichtshofes vom 11. Mai 1989.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien.#Verschmelzung und Spaltung von Aktiengesellschaften: Umsetzung bestimmter Richtlinien in nationales Recht.#Rechtssache 46/88.
ECLI:EU:C:1989:188Eu Full Court C11.05.1989
Gesamter Gesetzestext
Tenor
1 ) Das Königreich Belgien hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus dem EWG-Vertrag verstossen, daß es nicht innerhalb der festgesetzten Fristen die Vorschriften erlassen hat, deren es bedurfte, um der Richtlinie 78/855 des Rates vom 9 . Oktober 1978 betreffend die Verschmelzung von Aktiengesellschaften und der Richtlinie 82/891 des Rates vom 17 . Dezember 1982 betreffend die Spaltung von Aktiengesellschaften nachzukommen .
2 ) Das Königreich Belgien trägt die Kosten des Verfahrens .
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