ECLI:EU:C:1989:212•Urteil des Gerichtshofes (Zweite Kammer) vom 25. Mai 1989.#SpA Maxi Di gegen Ufficio del registro di Bolzano.#Ersuchen um Vorabentscheidung: Commissione tributaria di secondo grado di Bolzano - Italien.#Indirekte Steuern auf die Ansammlung von Kapital.#Rechtssache 15/88.
Urteil des Gerichtshofes (Zweite Kammer) vom 25. Mai 1989.#SpA Maxi Di gegen Ufficio del registro di Bolzano.#Ersuchen um Vorabentscheidung: Commissione tributaria di secondo grado di Bolzano - Italien.#Indirekte Steuern auf die Ansammlung von Kapital.#Rechtssache 15/88.
ECLI:EU:C:1989:212Eu Chamb 02 C25.05.1989
Gesamter Gesetzestext
Tenor
Artikel 11 der Richtlinie 69/335 ist dahin auszulegen, daß ein Mitgliedstaat von Kapitalgesellschaften im Sinne des Artikels 3 der Richtlinie auf die Aufnahme einer Obligationsanleihe - ein Vorgang, der unter Artikel 11 der Richtlinie fällt - keine andere Abgabe als die in Artikel 12 der Richtlinie genannten Abgaben und Steuern erheben darf .
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