ECLI:EU:C:1989:60•Urteil des Gerichtshofes (Zweite Kammer) vom 14. Februar 1989.#Knoeckel, Schmidt & Cie, Papierfabriken AG gegen Hauptzollamt Landau/Pfalz.#Ersuchen um Vorabentscheidung: Finanzgericht Rheinland-Pfalz - Deutschland.#Produktionserstattungen für Getreide und Reis - Teils aus Mais und teils aus Zuckererzeugnissen hergestellte Stärke.#Rechtssache 13/88.
Urteil des Gerichtshofes (Zweite Kammer) vom 14. Februar 1989.#Knoeckel, Schmidt & Cie, Papierfabriken AG gegen Hauptzollamt Landau/Pfalz.#Ersuchen um Vorabentscheidung: Finanzgericht Rheinland-Pfalz - Deutschland.#Produktionserstattungen für Getreide und Reis - Teils aus Mais und teils aus Zuckererzeugnissen hergestellte Stärke.#Rechtssache 13/88.
ECLI:EU:C:1989:60Eu Chamb 02 C14.02.1989
Gesamter Gesetzestext
Tenor
Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung Nr . 2169/86 der Kommission vom 10 . Juli 1986 zur Festlegung der Grundregeln für die Kontrolle und Zahlung der Produktionserstattungen für Getreide und Reis kann die Gewährung der Produktionserstattungen rechtswirksam von der Erklärung des Herstellers abhängig machen, daß die zu verwendende Stärke aus keinem anderen Rohstoff als Mais, Weizen, Reis oder Kartoffeln hergestellt worden ist .
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