ECLI:EU:C:1990:9•Schlussanträge des Generalanwalts Mischo vom 11. Januar 1990. # Erich Wittmann GmbH & Co. KG gegen Hauptzollamt Nürnberg-Fürth. # Ersuchen um Vorabentscheidung: Finanzgericht München - Deutschland. # Gemeinsamer Zolltarif - Ohrlochstechgeräte und Ohrstecker. # Rechtssache C-344/88.
Schlussanträge des Generalanwalts Mischo vom 11. Januar 1990. # Erich Wittmann GmbH & Co. KG gegen Hauptzollamt Nürnberg-Fürth. # Ersuchen um Vorabentscheidung: Finanzgericht München - Deutschland. # Gemeinsamer Zolltarif - Ohrlochstechgeräte und Ohrstecker. # Rechtssache C-344/88.
ECLI:EU:C:1990:9Eu Cjeu11.01.1990
Gesamter Gesetzestext
Schlußanträge des Generalanwalts
Schlußanträge des Generalanwalts
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Generalanwalt Jean Mischo hat seine Schlussanträge in der Sitzung vom 11 . Januar 1990 vorgetragen (*). Er hat vorgeschlagen, die beiden folgenden Antworten auf die Fragen des Finanzgerichts München zu geben :
1)Die Tarifnummer 71.16 des Gemeinsamen Zolltarifs erfasste schon vor dem Erlaß der Verordnung Nr . 3558/81 der Kommission vom 8 . Dezember 1981 Ohrenstifte der in dieser Verordnung bezeichneten Art .
2)Die Tarifstelle 84.59 E II erfasst die Pistolen, die das Ohrläppchen durchstechen und dabei den Gegenstand anbringen sollen, auf den sich die Antwort auf die erste Frage bezieht .
(*) Originalsprache : Französisch .
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