ECLI:EU:C:1989:274•Schlussanträge des Generalanwalts Lenz vom 28. Juni 1989. # Chimica del Friuli SpA und andere gegen Amministrazione delle finanze dello Stato. # Ersuchen um Vorabentscheidung: Tribunale civile e penale di Venezia - Italien. # Abgabenbegünstigung bei der Einfuhr - Besondere Verwendung - Bewilligung. # Verbundene Rechtssachen 248/88, 254 bis 258/88, 309/88 und 316/88.
Schlussanträge des Generalanwalts Lenz vom 28. Juni 1989. # Chimica del Friuli SpA und andere gegen Amministrazione delle finanze dello Stato. # Ersuchen um Vorabentscheidung: Tribunale civile e penale di Venezia - Italien. # Abgabenbegünstigung bei der Einfuhr - Besondere Verwendung - Bewilligung. # Verbundene Rechtssachen 248/88, 254 bis 258/88, 309/88 und 316/88.
ECLI:EU:C:1989:274Eu Cjeu28.06.1989
Gesamter Gesetzestext
Schlußanträge des Generalanwalts
Schlußanträge des Generalanwalts
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Generalanwalt Carl Otto Lenz hat seine Schlussanträge in der Sitzung vom 28 . Juni 1989 vorgetragen (*). Er hat dem Gerichtshof vorgeschlagen, wie folgt für Recht zu erkennen :
"Artikel 7 der Verordnung ( EWG ) Nr . 1535/77 der Kommission vom 4 . Juli 1977 zur Festlegung der Voraussetzungen für die Zulassung bestimmter Waren zu einer Abgabenbegünstigung bei der Einfuhr aufgrund ihrer besonderen Verwendung ist dahin auszulegen, daß im Fall der Übertragung der Waren der Übernehmer im Besitz einer gemäß Artikel 3 erteilten Bewilligung sein muß, unabhängig davon, ob die Übertragung aus einem Mitgliedstaat in einen anderen oder innerhalb eines Mitgliedstaats stattfindet ."
(*) Originalsprache : Deutsch .
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