ECLI:EU:C:1989:371•Schlussanträge des Generalanwalts Darmon vom 11. Oktober 1989. # Gebrüder Gausepohl gegen Hauptzollamt Hamburg-Jonas. # Ersuchen um Vorabentscheidung: Finanzgericht Hamburg - Deutschland. # Sondererstattungen bei der Ausfuhr von bestimmten Arten von Rindfleisch. # Rechtssache C-101/88.
Schlussanträge des Generalanwalts Darmon vom 11. Oktober 1989. # Gebrüder Gausepohl gegen Hauptzollamt Hamburg-Jonas. # Ersuchen um Vorabentscheidung: Finanzgericht Hamburg - Deutschland. # Sondererstattungen bei der Ausfuhr von bestimmten Arten von Rindfleisch. # Rechtssache C-101/88.
ECLI:EU:C:1989:371Eu Cjeu11.10.1989
Gesamter Gesetzestext
Schlußanträge des Generalanwalts
Schlußanträge des Generalanwalts
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Generalanwalt Marco Darmon hat seine Schlussanträge in der Sitzung vom 11 . Oktober 1989 vorgetragen (*). Er hat vorgeschlagen, wie folgt für Recht zu erkennen :
"Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung ( EWG ) Nr . 1964/82 der Kommission vom 20 . Juli 1982 ist dahin auszulegen, daß die Gewährung der Sondererstattung von der Ausfuhr der Gesamtmenge der Teilstücke abhängig ist, die aus den unter Kontrolle gestellten Hintervierteln stammen; wenn jedoch in einer Situation, die objektiv jede Unredlichkeit des Exporteurs ausschließt, nur ein Filet fehlt, das einen ganz unbedeutenden Bruchteil der so definierten Gesamtmenge darstellt, ist für die tatsächlich ausgeführten Viertel ausnahmsweise die Sondererstattung zu gewähren ."
(*) Originalsprache : Französisch .
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