ECLI:EU:C:1989:144•Schlussanträge des Generalanwalts Darmon vom 11. April 1989. # Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien. # Freier Warenverkehr - Verbot der Einfuhr von Fleischzubereitungen, die mehr als eine bestimmte Menge Speisegelatine enthalten. # Rechtssache 52/88.
Schlussanträge des Generalanwalts Darmon vom 11. April 1989. # Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien. # Freier Warenverkehr - Verbot der Einfuhr von Fleischzubereitungen, die mehr als eine bestimmte Menge Speisegelatine enthalten. # Rechtssache 52/88.
ECLI:EU:C:1989:144Eu Cjeu11.04.1989
Gesamter Gesetzestext
Schlußanträge des Generalanwalts
Schlußanträge des Generalanwalts
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Generalanwalt Marco Darmon hat seine Schlussanträge am 11 . April 1989 vorgetragen (*). Er hat beantragt, festzustellen, daß das Königreich Belgien seine Verpflichtungen aus Artikel 3O EWG-Vertrag verletzt hat und ihm die Kosten aufzuerlegen .
(*) Originalsprache : Französisch .
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