ECLI:EU:C:1988:548•Schlussanträge des Generalanwalts Darmon vom 14. Dezember 1988. # International Container et Transport (ICT) und BFI Électronique SA gegen Direction générale des douanes et droits indirects, Roissy. # Ersuchen um Vorabentscheidung: Tribunal d'instance d'Aulnay-sous-Bois - Frankreich. # Gemeinsamer Zolltarif - Testgeräte für elektronische Bauelemente. # Rechtssache 19/88.
Schlussanträge des Generalanwalts Darmon vom 14. Dezember 1988. # International Container et Transport (ICT) und BFI Électronique SA gegen Direction générale des douanes et droits indirects, Roissy. # Ersuchen um Vorabentscheidung: Tribunal d'instance d'Aulnay-sous-Bois - Frankreich. # Gemeinsamer Zolltarif - Testgeräte für elektronische Bauelemente. # Rechtssache 19/88.
ECLI:EU:C:1988:548Eu Cjeu14.12.1988
Gesamter Gesetzestext
Schlußanträge des Generalanwalts
Schlußanträge des Generalanwalts
++++
Generalanwalt Marco Darmon hat seine Schlussanträge am 14 . Dezember 1988 vorgetragen (*). Er hat dem Gerichtshof vorgeschlagen, wie folgt zu entscheiden :
Elektronische Geräte, die die Funktion des Kontrollierens und Prüfens elektronischer Bauelemente dadurch erfuellen, daß sie elektronische Grössen messen, fallen nicht unter die Tarifstelle 90.28 A II a, sondern unter die Tarifstelle 90.28 A II b, sofern keine andere Funktion des Geräts als ausschlaggebend anzusehen ist, die seine Zuweisung zu einer anderen Tarifposition rechtfertigt .
(*) Originalsprache : Französisch .
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.