ECLI:EU:C:1989:67•Schlussanträge des Generalanwalts Lenz vom 15. Februar 1989. # SpA Maxi Di gegen Ufficio del registro di Bolzano. # Ersuchen um Vorabentscheidung: Commissione tributaria di secondo grado di Bolzano - Italien. # Indirekte Steuern auf die Ansammlung von Kapital. # Rechtssache 15/88.
Schlussanträge des Generalanwalts Lenz vom 15. Februar 1989. # SpA Maxi Di gegen Ufficio del registro di Bolzano. # Ersuchen um Vorabentscheidung: Commissione tributaria di secondo grado di Bolzano - Italien. # Indirekte Steuern auf die Ansammlung von Kapital. # Rechtssache 15/88.
ECLI:EU:C:1989:67Eu Cjeu15.02.1989
Gesamter Gesetzestext
Schlußanträge des Generalanwalts
Schlußanträge des Generalanwalts
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Generalanwalt Carl Otto Lenz hat seine Schlussanträge am 15 . Februar 1989 vorgetragen (*). Er hat folgenden Entscheidungsvorschlag gemacht :
"Artikel 11 der Richtlinie 69/335 ist dahin auszulegen, daß die Mitgliedstaaten spätestens seit dem 1 . Januar 1972 nicht mehr befugt sind, von Kapitelgesellschaften im Sinne des Artikels 3 der Richtlinie andere Steuern oder Abgaben auf die in Artikel 11 genannten Vorgänge zu erheben als die Gesellschaftssteuer und die in Artikel 12 genannten Abgaben ."
(*) Originalsprache : Deutsch .
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