ECLI:EU:C:1989:310•Schlussanträge des Generalanwalts Lenz vom 12. Juli 1989. # Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften. # Unerwünschte Stoffe und Erzeugnisse in der Tierernährung - Rechtsgrundlage. # Rechtssache C-11/88.
Schlussanträge des Generalanwalts Lenz vom 12. Juli 1989. # Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften. # Unerwünschte Stoffe und Erzeugnisse in der Tierernährung - Rechtsgrundlage. # Rechtssache C-11/88.
ECLI:EU:C:1989:310Eu Cjeu12.07.1989
Gesamter Gesetzestext
Schlußanträge des Generalanwalts
Schlußanträge des Generalanwalts
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Generalanwalt Carl Otto Lenz hat seine Schlussanträge in der Sitzung vom 12 . Juli 1989 vorgetragen (*). Er hat vorgeschlagen :
1 ) Die Richtlinie 87/519 des Rates vom 19 . Oktober 1987 zur Änderung der Richtlinie 74/63 über unerwünschte Stoffe und Erzeugnisse in der Tierernährung wird für nichtig erklärt .
2 ) Der Rat trägt die Kosten des Verfahrens .
(*) Originalsprache : Deutsch .
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