ECLI:EU:C:1990:13•Schlussanträge des Generalanwalts Van Gerven vom 16. Januar 1990. # Italienische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. # EAGFL - Kalbungsprämien. # Rechtssache C-10/88.
Schlussanträge des Generalanwalts Van Gerven vom 16. Januar 1990. # Italienische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. # EAGFL - Kalbungsprämien. # Rechtssache C-10/88.
ECLI:EU:C:1990:13Eu Cjeu16.01.1990
Gesamter Gesetzestext
Schlußanträge des Generalanwalts
Schlußanträge des Generalanwalts
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Generalanwalt Walter Van Gerven hat seine Schlussanträge am 16 . Januar 1990 (*) vorgetragen . Er hat dem Gerichtshof vorgeschlagen,
1 ) die Entscheidung 87/541/EWG der Kommission vom 21 . Oktober 1987 zur Änderung der Entscheidungen 87/468/EWG und 87/469/EWG über den Rechnungsabschluß der Mitgliedstaaten für die vom Europäischen Ausrichtungs - und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abteilung Garantie, in den Haushaltsjahren 1984 und 1985 finanzierten Ausgaben aufzuheben, soweit die Kommission den von der Italienischen Republik als Kalbungsprämien ( Wirtschaftsjahr 1983/84 ) angemeldeten Betrag von 19 045 553 222 LIT im Haushaltsjahr 1985 nicht als zu Lasten des EAGFL gehend anerkannt hat;
2 ) der Kommission die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen .
(*) Originalsprache : Niederländisch .
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