ECLI:EU:C:1989:178•Urteil des Gerichtshofes vom 27. April 1989.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nichtumsetzung einer Richtlinie - Vorschriften über viehseuchenrechtliche Maßnahmen bei der Einfuhr von frischem Fleisch und Tieren bestimmter Arten.#Rechtssache 324/87.
Urteil des Gerichtshofes vom 27. April 1989.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nichtumsetzung einer Richtlinie - Vorschriften über viehseuchenrechtliche Maßnahmen bei der Einfuhr von frischem Fleisch und Tieren bestimmter Arten.#Rechtssache 324/87.
ECLI:EU:C:1989:178Eu Full Court C27.04.1989
Gesamter Gesetzestext
Tenor
1)Die Italienische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus dem EWG-Vertrag verstossen, daß sie nicht innerhalb der festgesetzten Frist alle erforderlichen Vorschriften erlassen hat, um der Richtlinie 83/91 des Rates vom 7 . Februar 1983 zur Änderung der Richtlinie 72/462 zur Regelung viehseuchenrechtlicher und gesundheitlicher Fragen bei der Einfuhr von Rindern und Schweinen und von frischem Fleisch aus Drittländern und der Richtlinie 77/96 über die Untersuchung von frischem Schweinefleisch auf Trichinen bei der Einfuhr aus Drittländern nachzukommen .
2 ) Die Italienische Republik trägt die Kosten des Verfahrens .
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