ECLI:EU:C:1990:19•Urteil des Gerichtshofes vom 18. Januar 1990.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Griechenland.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Unterbliebene Umsetzung der Richtlinie 74/562/EWG in nationales Recht - Zugang zum Beruf des Personenkraftverkehrsunternehmers.#Rechtssache C-287/87.
Urteil des Gerichtshofes vom 18. Januar 1990.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Griechenland.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Unterbliebene Umsetzung der Richtlinie 74/562/EWG in nationales Recht - Zugang zum Beruf des Personenkraftverkehrsunternehmers.#Rechtssache C-287/87.
ECLI:EU:C:1990:19Eu Full Court C18.01.1990
Gesamter Gesetzestext
Tenor
1 ) Die Griechische Republik hat gegen ihre Verpflichtungen aus dem EWG-Vertrag verstossen, indem sie nicht innerhalb der gesetzten Frist die Maßnahmen erlassen und der Kommission mitgeteilt hat, deren es bedurfte, um der Richtlinie 74/562/EWG des Rates vom 12 . November 1974 über den Zugang zum Beruf des Personenkraftverkehrsunternehmers im innerstaatlichen und grenzueberschreitenden Verkehr in der Fassung der Richtlinie 80/1179/EWG des Rates vom 4 . Dezember 1980 nachzukommen .
2 ) Die Griechische Republik trägt die Kosten des Verfahrens .
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