ECLI:EU:C:1990:6•Urteil des Gerichtshofes (Sechste Kammer) vom 11. Januar 1990.#Sandoz prodotti farmaceutici SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Wettbewerb - Begriff der Vereinbarung.#Rechtssache C-277/87.
Urteil des Gerichtshofes (Sechste Kammer) vom 11. Januar 1990.#Sandoz prodotti farmaceutici SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Wettbewerb - Begriff der Vereinbarung.#Rechtssache C-277/87.
ECLI:EU:C:1990:6Eu Chamb 06 C11.01.1990
Gesamter Gesetzestext
Tenor
1 ) Die gegendie Klägerin in Artikel 3 der Entscheidung der Kommission vom 13 . Juli 1987 betreffend ein Verfahren nach Artikel 85 EWG-Vertrag festgesetzte Geldbusse wird auf 500 000 ECU herabgesetzt .
2 ) Im übrigen wird die Klage abgewiesen .
3 ) Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens .
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.