ECLI:EU:C:1988:514•Schlussanträge des Generalanwalts Darmon vom 29. November 1988. # Blaupunkt-Werke GmbH gegen Oberfinanzdirektion Berlin. # Ersuchen um Vorabentscheidung: Bundesfinanzhof - Deutschland. # Gemeinsamer Zolltarif - Gerätekombination Video-Kamera-Recorder. # Rechtssache 245/87.
Schlussanträge des Generalanwalts Darmon vom 29. November 1988. # Blaupunkt-Werke GmbH gegen Oberfinanzdirektion Berlin. # Ersuchen um Vorabentscheidung: Bundesfinanzhof - Deutschland. # Gemeinsamer Zolltarif - Gerätekombination Video-Kamera-Recorder. # Rechtssache 245/87.
ECLI:EU:C:1988:514Eu Cjeu29.11.1988
Gesamter Gesetzestext
Schlußanträge des Generalanwalts
Schlußanträge des Generalanwalts
++++
Generalanwalt Marco Darmon hat seine Schlussanträge am 29 . November 1988 vorgetragen (*). Er hat beantragt, wie folgt für Recht zu erkennen :
Ein kombinierter Video-Kamera-Recorder, mit dem unmittelbar Bilder und Ton aufgenommen und wiedergegeben, bespielte Kassetten wiedergegeben und durch Anbringung eines gesondert zu erwerbenden technisch und wirtschaftlich unbedeutenden Adapters Fernsehsendungen aufgezeichnet und wiedergegeben werden können, ist gemäß der Allgemeinen Tarifierungs-Vorschrift 3 b zum Schema des Gemeinsamen Zolltarifs nach dem Fernseh-Bild - und Tonaufzeichnungs - und -Wiedergabegerät zu tarifieren, das in der Gerätekombination enthalten und für sie charakterbestimmend ist .
(*) Originalsprache : Französisch .
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.