ECLI:EU:C:1990:453•Urteil des Gerichtshofes (Vierte Kammer) vom 12. Dezember 1990.#J. Cholay und société "Bizon's Club" gegen Société des auteurs, compositeurs et éditeurs de musique (SACEM).#Ersuchen um Vorabentscheidung: Cour d'appel de Paris - Frankreich.#Verwertung von Urheberrechten - Ungleiche nationale Regelungen.#Rechtssache C-270/86.
Urteil des Gerichtshofes (Vierte Kammer) vom 12. Dezember 1990.#J. Cholay und société "Bizon's Club" gegen Société des auteurs, compositeurs et éditeurs de musique (SACEM).#Ersuchen um Vorabentscheidung: Cour d'appel de Paris - Frankreich.#Verwertung von Urheberrechten - Ungleiche nationale Regelungen.#Rechtssache C-270/86.
ECLI:EU:C:1990:453Eu Chamb 04 C12.12.1990
Gesamter Gesetzestext
Tenor
Die Artikel 30 und 36 EWG-Vertrag stehen der Anwendung einer innerstaatlichen Regelung, wonach eine inländische Verwertungsgesellschaft für Urheberrechte aufgrund des öffentlichen Abspielens von Tonträgern neben der Vorführungsgebühr eine als zusätzliche Gebühr für die mechanische Vervielfältigung bezeichnete Vergütung erheben kann, selbst dann nicht entgegen, wenn eine solche zusätzliche Gebühr in dem Mitgliedstaat, in dem diese Tonträger rechtmässig in den Verkehr gebracht worden sind, nicht vorgesehen ist.
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