ECLI:EU:C:1991:212•Urteil des Gerichtshofes vom 16. Mai 1991.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Maßnahme gleicher Wirkung - Beihilfen zum Erwerb von Fahrzeugen inländischer Herstellung.#Rechtssache C-263/85.
Urteil des Gerichtshofes vom 16. Mai 1991.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Maßnahme gleicher Wirkung - Beihilfen zum Erwerb von Fahrzeugen inländischer Herstellung.#Rechtssache C-263/85.
ECLI:EU:C:1991:212Eu Full Court C16.05.1991
Gesamter Gesetzestext
Tenor
1) Die Italienische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 30 EWG-Vertrag verstossen, daß sie von öffentlichen Einrichtungen, die in den Genuß der Zuschüsse gemäß dem Gesetz Nr. 151 vom 10. April 1981 kommen wollten, verlangte, im Inland hergestellte Kraftfahrzeuge zu erwerben.
2) Die Italienische Republik trägt die Kosten des Verfahrens.
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