Schlussanträge des Generalanwalts Lenz vom 4. Juli 1985. # SA Saint-Herblain distribution, Centre distributeur Leclerc und andere gegen Syndicat des libraires de Loire - Océan. # Ersuchen um Vorabentscheidung: Tribunal de grande instance de Nantes - Frankreich. # Preisbindung bei Büchern. # Rechtssache 299/83.

ECLI:EU:C:1985:294Eu Cjeu04.07.1985

Gesamter Gesetzestext

SCHLUßANTRÄGE DES GENERALANWALTS

CARL OTTO LENZ

vom 4. Juli 1985

Herr Präsident,

meine Herren Richter!

Die Rechtssache, mit der der Gerichtshof heute befaßt ist, betrifft erneut die französische Regelung über die Preisbindung bei Büchern. Der Inhalt dieser Regelung ist dem Gerichtshof bekannt, der sie bereits in seinem Urteil in der Rechtssache 229/83 vom 10. Januar 1985 ( 1 ) — ergangen auf Vorabentscheidungsersuchen der Cour d'appel Poitiers — dargestellt hat.

Die Rechtsfragen des jetzt zu entscheidenden Verfahrens, welches dem Gerichtshof vom Tribunal de grande instance Nantes vorgelegt wurde, sind mit denjenigen der Rechtssache 229/83 völlig identisch. Identisch sind darüber hinaus die Fassung der Vorabentscheidungsfrage sowie der von den Parteien, der Regierung der Französischen Republik und der Kommission eingereichten Erklärungen.

Es wurde somit keinerlei neuer rechtlicher Gesichtspunkt vorgetragen, der den Gerichtshof veranlassen könnte, seine bestehende Rechtsprechung zu ändern.

Deswegen schlage ich Ihnen vor, der bisherigen Praxis (vgl. Urteil in der Rechtssache 179/83 ( 2 ) folgend, den Tenor des Urteils in der Rechtssache 229/83 wiederzugeben und zur Begründung auf das genannte Urteil zu verweisen, dessen Wortlaut dem Urteil in der Rechtssache 299/83 beizufügen ist.


( 1 ) Association des Centres Edouard Leclerc u. a./Sàrl „Au blé vert“ u. a., Sig. 1985, 17.

( 2 ) Industriebond FNV u. a./Niederländischer Staat, Sig. 1985, 514.

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