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Gerichtsentscheide

ECLI:EU:C:1977:183•Beschluss des Gerichtshofes vom 10. November 1977. # Hellmut Stimming KG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. # Rechtssache 90-77.

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Beschluss des Gerichtshofes vom 10. November 1977. # Hellmut Stimming KG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. # Rechtssache 90-77.

ECLI:EU:C:1977:183Eu Cjeu10.11.1977

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Gesamter Gesetzestext

Entscheidungsgründe
Tenor

Entscheidungsgründe

1 MIT AM 21 . JULI 1977 EINGEREICHTEM SCHRIFTSATZ HAT DIE KLAEGERIN SCHADENSERSATZKLAGE ' ' GEGEN DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN ' ' ERHOBEN .

2 IN IHRER ERWIDERUNG IN DIESER RECHTSSACHE WILL DIE KLAEGERIN IHRE KLAGE ' ' ERWEITERN ' ' UND SIE AUCH GEGEN DEN RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN RICHTEN .

3 DIE VERFAHRENSORDNUNG ERLAUBT EINE SOLCHE ÄNDERUNG IN DER PERSON DES BEKLAGTEN NICHT .

4 FOLGLICH KANN DIE ERWIDERUNG NUR ALS HANDLUNG IN DEM VERFAHREN ZWISCHEN DER KLAEGERIN UND DER KOMMISSION ANGENOMMEN , NICHT ABER ALS KLAGEERHEBUNG GEGEN DEN RAT BETRACHTET WERDEN .

Tenor

DER GERICHTSHOF

HAT BESCHLOSSEN :

DIE AM 7 . NOVEMBER 1977 EINGEREICHTE ERWIDERUNG WIRD DEM RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN VOM KANZLER NICHT ZUGESTELLT .

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