ECLI:EU:C:1963:3•Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 13. März 1963.#Claude Lassalle gegen Europäisches Parlament.#Rechtssache 15-63 R.
Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 13. März 1963.#Claude Lassalle gegen Europäisches Parlament.#Rechtssache 15-63 R.
ECLI:EU:C:1963:3Eu Presid C13.03.1963
Gesamter Gesetzestext
Entscheidungsgründe
Bezüge
Tenor
Entscheidungsgründe
S . 128
DEM ANTRAG DES KLAEGERS AUF AUSSETZUNG DES VOLLZUGS IST STATTZUGEBEN .
IN DER TAT KÖNNTE EIN NORMALER ABLAUF DES STREITIGEN STELLENBESETZUNGSVERFAHRENS ZUR BEGRÜNDUNG VON RECHTEN UND VORTEILEN DRITTER FÜHREN, DIE DIESEN SELBST IM FALLE DER AUFHEBUNG DER ANGEFOCHTENEN VERFÜGUNG SCHWERLICH WIEDER ENTZOGEN WERDEN KÖNNTEN .
S . 129
DER ABLAUF DIESES VERFAHRENS KÖNNTE DAHER FÜR DEN KLAEGER NACHTEILIGE FOLGEN HABEN .
ES IST NICHT BEHAUPTET WORDEN, DASS EINE SOLCHE AUSSETZUNGSMASSNAHME GRÖSSERE STÖRUNGEN DES DIENSTBETRIEBS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS ZUR FOLGE HABEN KÖNNTE .
DER ANTRAG AUF AUSSETZUNG DES VOLLZUGS IST DAHER BEGRÜNDET .
Bezüge
AUF GRUND DER PROZESSAKTEN,
AUF GRUND VON ARTIKEL 39 DES EGKS-VERTRAGES, 185 DES EWG-VERTRAGES, 157 DES EURATOM-VERTRAGES, 33 DER SATZUNG DES GERICHTSHOFES DER EGKS, 36 DER SATZUNG DES GERICHTSHOFES DER EWG, 37 DER SATZUNG DES GERICHTSHOFES DER EAG UND DER ARTIKEL 83, 84, 85 UND 86 DER VERFAHRENSORDNUNG DES GERICHTSHOFES DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN
Tenor
HAT
DER PRÄSIDENT DES GERICHTSHOFES
DAHER FÜR RECHT ERKANNT UND ENTSCHIEDEN :
1 . DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT HAT ALLE MASSNAHMEN ZUR BESETZUNG DER VERFAHRENSGEGENSTÄNDLICHEN FREIEN STELLE EINES ABTEILUNGSLEITERS BIS ZUR ENTSCHEIDUNG DES HAUPTPROZESSES AUSZUSETZEN .
2 . DIE KOSTENENTSCHEIDUNG WIRD DEM ENDURTEIL VORBEHALTEN .
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