Beschluss des Gerichtshofes vom 3. Mai 1961.#Ruhrkohlen-Verkaufsgesellschaften "Geitling", "Mausegatt" und "Präsident" unterstützt von der Regierung des Landes Nordrhein-Westfalen, gegen Hohe Behörde der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl.#Rechtssache 13/60.

ECLI:EU:C:1961:8Eu Full Court C03.05.1961