projekte
34/24•Thüringer Verfassungsgerichtshof, 2024-08-30, 34/24
34/24Verfassungsgericht30.08.2024
Das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (Art. 42 Abs. 5 ThürVerf) gebietet es, dass ein Gericht über das Rechtsschutzbegehren innerhalb angemessener Zeit entscheidet. Droht mit dem Eintritt eines bestimmten Ereignisses eine Rechtsschutzvereitelung, so hat das Gericht grundsätzlich vor diesem Zeitpunkt über das Rechtsschutzbegehren zu befinden.
Entscheidungsdatum: 2024-08-30
Aktenzeichen: 34/24
ECLI: ECLI:DE:VERFGHT:2024:0830.34.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: Art 42 Abs 5 Verf TH, § 26 Abs 5 S 2 VGHG TH
Rechtskraft: ja
Das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (Art. 42 Abs. 5 ThürVerf) gebietet es, dass ein Gericht über das Rechtsschutzbegehren innerhalb angemessener Zeit entscheidet. Droht mit dem Eintritt eines bestimmten Ereignisses eine Rechtsschutzvereitelung, so hat das Gericht grundsätzlich vor diesem Zeitpunkt über das Rechtsschutzbegehren zu befinden.
Der Eilantrag eines Journalisten auf Entscheidung des LG über seinen Antrag auf Zugang zur "Wahlparty" der AfD anlässlich der Landtagswahlen war erfolgreich. Die Entscheidung wurde gem § 26 Abs 5 S 1 ThürVerfGHG (RIS: VGHG TH) ohne Begründung veröffentlicht. (Rn.1)
Verfahrensgang
vorgehend LG Erfurt, 30. August 2024, 8 O 986/24, Beschluss nachgehend Thüringer Verfassungsgerichtshof, 30. August 2024, 34/24, Beschluss
Dem Landgericht Erfurt wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, über den Antrag des Antragstellers vom 30. August 2024 in der Sache 8 O 986/24 bis Sonntag, den 1. September 2024, 15.00 Uhr, zu entscheiden.
Im Übrigen werden die Anträge abgelehnt.
Der Freistaat Thüringen hat dem Antragsteller 1/4 seiner notwendigen Auslagen zu erstatten.
1 Der Thüringer Verfassungsgerichtshof gibt die Entscheidung nach § 26 Abs. 5 Satz 1 des Gesetzes über den Thüringer Verfassungsgerichtshof (Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetz - ThürVerfGHG) ohne Begründung bekannt. Die Begründung wird den Beteiligten nach § 26 Abs. 5 Satz 2 ThürVerfGHG gesondert übermittelt.
Permalink
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.