Thüringer Verfassungsgerichtshof, 2023-11-17, 34/23

34/23Verfassungsgericht17.11.2023

Regest

Einzelfall eines erfolgreichen Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

Gesamter Gesetzestext

Thüringer Verfassungsgerichtshof — 34/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-11-17

Aktenzeichen: 34/23

ECLI: ECLI:DE:VERFGHT:2023:1117.VERFGH34.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Normen: Art 2 Abs 1 Verf TH, Art 47 Abs 4 Verf TH, § 26 Abs 1 VGHG TH, § 26 Abs 2 VGHG TH, § 26 Abs 5 VGHG TH

Rechtskraft: ja

Leitsatz

Einzelfall eines erfolgreichen Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

Orientierungssatz

  1. Erfolgreicher Eilantrag bei Verletzung des Rechts auf prozessuale Waffengleichheit gem Art 2 Abs 1 iVm Art 47 Abs 4 Verf TH - vorliegend noch ohne Begründung.

  2. Zur Begründung der Entscheidung siehe VerfGH Weimar, 17.11.2023, 34/23.

Verfahrensgang

vorgehend LG Erfurt, 16. November 2023, 3 O 1235/23, Beschluss

Tenor

| 1. Der Beschluss des Landgerichts Erfurts vom 16. November 2023, Az. 3 O 1235/23, verletzt den Antragsteller in seinem grundrechtsgleichen Recht auf prozessuale Waffengleichheit gemäß Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 47 Absatz 4 der Thüringer Verfassung. Seine Wirksamkeit wird bis zu einer Entscheidung des Landgerichts über den Widerspruch ausgesetzt.

  1. Der Freistaat Thüringen hat dem Antragsteller die notwendigen Auslagen zu erstatten. | | | | --- | --- | --- |

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