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1 HK O 91/20•LG Erfurt 1. Kammer für Handelssachen, 2020-11-23, 1 HK O 91/20
1 HK O 91/20Kantonsgericht23.11.2020
Entscheidungsdatum: 2020-11-23
Aktenzeichen: 1 HK O 91/20
ECLI: ECLI:DE:LGERFUR:2020:1123.1HK.O91.20.00
Dokumenttyp: Urteil
a)
werbliche Hyperlinks (sog. Affiliate-Links) auf Webseiten von Werbepartnern zu setzen, ohne offenkundig und ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass mit Nutzung des Hyperlinks eine Vergütung des Beklagten durch den Betreiber der verlinkten Webseite oder einen anderen Werbepartner verbunden sein kann,
und/oder
b)
zu behaupten und/oder behaupten zu lassen:
„Sei clever und sich(er) Dir jetzt die Smartphone-Cash-Formel von …“,
wenn dies geschieht wie im Internetauftritt des Beklagten vom 22.07.2020 unter http:\ \ www._....
Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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