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4 W 455/17•Thüringer Oberlandesgericht 4. Zivilsenat, 2018-04-06, 4 W 455/17
4 W 455/17Obergericht / IV. Zivilkammer06.04.2018
Entscheidungsdatum: 2018-04-06
Aktenzeichen: 4 W 455/17
Dokumenttyp: Beschluss
Die sofortige Beschwerde des Beklagten gegen den Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Erfurt vom 25 9. 2017 (Az. 3 O 1490/15) wird zurückgewiesen.
1 Die statthafte und auch im Übrigen zulässige sofortige Beschwerde ist unbegründet.
2 Auf die zutreffenden Ausführungen des Landgerichts Erfurt im angefochtenen Beschluss wird Bezug genommen. Die Ausführungen des Beklagten in seiner Beschwerdeschrift vom 5.10.2017 rechtfertigen keine ihm günstigere Beurteilung.
3 Einer Kostenentscheidung bedarf es nicht, weil sich die Verpflichtung des Beklagten zur Zahlung einer Festgebühr von 60 € aus dem Gesetz ergibt (KV GKG Nr. 1812).
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