Thüringer Oberlandesgericht 1. Senat für Bußgeldsachen, 2018-02-27, 1 OLG 171 SsRs 15/18

1 OLG 171 SsRs 15/18Obergericht27.02.2018

Gesamter Gesetzestext

Thüringer Oberlandesgericht 1. Senat für Bußgeldsachen — 1 OLG 171 SsRs 15/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-02-27

Aktenzeichen: 1 OLG 171 SsRs 15/18

Dokumenttyp: Beschluss

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde wird auf Kosten des Betroffenen verworfen.

Gründe

1 Der Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde ist zwar statthaft und zulässig, jedoch unbegründet.

2 Zur Begründung der Entscheidung wird Bezug genommen auf die Stellungnahme der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft vom 14.02.2018, die zusammen mit einer Ausfertigung dieses Beschlusses übersandt wird.

3 Von einer weiteren Begründung wird abgesehen (§ 80 Abs. 4 Satz 3 OWiG).

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