Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht 6. Zivilsenat, 2025-03-10, 6 U 31/24

6 U 31/24Obergericht / Civil Chamber 610.03.2025

Gesamter Gesetzestext

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht 6. Zivilsenat — 6 U 31/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-03-10

Aktenzeichen: 6 U 31/24

Dokumenttyp: Beschluss

Tenor

3.Die Beklagte ist des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig.
4.Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
5.Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 31.000,00 € festgesetzt.

Gründe

1 Die Entscheidung beruht auf § 516 Abs. 3 ZPO. Die Berufung ist zurückgenommen worden.

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