Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht 7. Senat, 2025-05-13, L 7 SF 123/24 B

L 7 SF 123/24 BSozialversicherungsgericht / Division 713.05.2025

Gesamter Gesetzestext

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht 7. Senat — L 7 SF 123/24 B — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-05-13

Aktenzeichen: L 7 SF 123/24 B

ECLI: ECLI:DE:LSGSH:2025:0513.L7SF123.24B.00

Dokumenttyp: Beschluss

Tenor

Die Beschwerde der Klägerin vom 26. September 2024 gegen den Beschluss des SG Schleswig vom 20. September 2024 wird verworfen.

Gründe

1 Die Beschwerde über die Ablehnung des Befangenheitsgesuchs ist unzulässig.

2 Prozessleitende Verfügungen, Aufklärungsanordnungen, Vertagungsbeschlüsse, Fristbestimmungen, Beweisbeschlüsse, Beschlüsse über Ablehnung von Beweisanträgen, über Verbindung und Trennung von Verfahren und Ansprüchen und über die Ablehnung von Gerichtspersonen und Sachverständigen können nach § 172 Abs. 2 Sozialgerichtsgesetz (SGG) nicht mit der Beschwerde angefochten werden.

3 Gründe für die Durchbrechung der gesetzlichen Regelung sind im vorliegenden Fall nicht ersichtlich.

4 Dieser Beschluss ist unanfechtbar, § 177 SGG.

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