LG Flensburg 8. Zivilkammer, 2015-11-27, 8 O 63/14

8 O 63/14Kantonsgericht27.11.2015

Regest

Hat ein Gesellschafter zusätzlich zu seiner Beteiligung als Gesellschafter eine (typische) stille Beteiligung übernommen, stellt der Anspruch auf Rückgewähr der stillen Einlage eine einem Darlehen gleichgestellte Forderung dar.(Rn.36)

Gesamter Gesetzestext

LG Flensburg 8. Zivilkammer — 8 O 63/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-11-27

Aktenzeichen: 8 O 63/14

ECLI: ECLI:DE:LGFLENS:2015:1127.8O63.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Normen: § 39 Abs 1 Nr 5 InsO, § 135 Abs 1 Nr 2 InsO, § 136 Abs 1 InsO, § 142 Abs 1 InsO, § 145 Abs 1 S 1 InsO ... mehr

Rechtskraft: ja

Leitsatz

Hat ein Gesellschafter zusätzlich zu seiner Beteiligung als Gesellschafter eine (typische) stille Beteiligung übernommen, stellt der Anspruch auf Rückgewähr der stillen Einlage eine einem Darlehen gleichgestellte Forderung dar.(Rn.36)

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