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2 K 91/19•Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht 2. Senat, 2020-01-06, 2 K 91/19
2 K 91/19Steuergericht / 2. Abteilung06.01.2020
1. Eine Absichtserklärung des Kindes, sich unmittelbar nach Wegfall der Hinderungsgründe (Krankheit) um eine Berufsausbildung zu bemühen, kann auch für Monate vor Eingang der Erklärung bei der Familienkasse anzuerkennen sein (entgegen V 6.1 Abs. 1 S. 8 DA-KG-2020).(Rn.21) (Rn.24) (Rn.25) 2. Auf die eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde hat der BFH die Revision zugelassen. Das Verfahren wird unter dem Az. III R 52/20 als Revisionsverfahren fortgeführt (BFH-Beschluss vom 10.09.2020 III B 20/20, nicht dokumentiert).
Entscheidungsdatum: 2020-01-06
Aktenzeichen: 2 K 91/19
ECLI: ECLI:DE:FGSH:2020:0106.2K91.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Normen: § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst c EStG 2009, EStG VZ 2019
Eine Absichtserklärung des Kindes, sich unmittelbar nach Wegfall der Hinderungsgründe (Krankheit) um eine Berufsausbildung zu bemühen, kann auch für Monate vor Eingang der Erklärung bei der Familienkasse anzuerkennen sein (entgegen V 6.1 Abs. 1 S. 8 DA-KG-2020).(Rn.21) (Rn.24) (Rn.25)
Auf die eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde hat der BFH die Revision zugelassen. Das Verfahren wird unter dem Az. III R 52/20 als Revisionsverfahren fortgeführt (BFH-Beschluss vom 10.09.2020 III B 20/20, nicht dokumentiert).
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