Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht 2. Senat, 2020-01-06, 2 K 91/19

2 K 91/19Steuergericht / 2. Abteilung06.01.2020

Regest

1. Eine Absichtserklärung des Kindes, sich unmittelbar nach Wegfall der Hinderungsgründe (Krankheit) um eine Berufsausbildung zu bemühen, kann auch für Monate vor Eingang der Erklärung bei der Familienkasse anzuerkennen sein (entgegen V 6.1 Abs. 1 S. 8 DA-KG-2020).(Rn.21) (Rn.24) (Rn.25) 2. Auf die eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde hat der BFH die Revision zugelassen. Das Verfahren wird unter dem Az. III R 52/20 als Revisionsverfahren fortgeführt (BFH-Beschluss vom 10.09.2020 III B 20/20, nicht dokumentiert).

Gesamter Gesetzestext

Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht 2. Senat — 2 K 91/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-01-06

Aktenzeichen: 2 K 91/19

ECLI: ECLI:DE:FGSH:2020:0106.2K91.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Normen: § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst c EStG 2009, EStG VZ 2019

Orientierungssatz

  1. Eine Absichtserklärung des Kindes, sich unmittelbar nach Wegfall der Hinderungsgründe (Krankheit) um eine Berufsausbildung zu bemühen, kann auch für Monate vor Eingang der Erklärung bei der Familienkasse anzuerkennen sein (entgegen V 6.1 Abs. 1 S. 8 DA-KG-2020).(Rn.21) (Rn.24) (Rn.25)

  2. Auf die eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde hat der BFH die Revision zugelassen. Das Verfahren wird unter dem Az. III R 52/20 als Revisionsverfahren fortgeführt (BFH-Beschluss vom 10.09.2020 III B 20/20, nicht dokumentiert).

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