SG Lübeck 6. Kammer, 2020-09-16, S 6 R 354/20 ER

S 6 R 354/20 ERSozialversicherungsgericht / Chamber 616.09.2020

Regest

Bei Nicht- bzw für die Gewährung effektiven Rechtsschutzes nicht rechtzeitiger Mitwirkung der Behörde in einem wegen der Ablehnung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA, hier konkret eine Umschulung) geführten gerichtlichen Eilrechtsschutzverfahren kann die gerichtliche Entscheidung allein auf den Vortrag und die von der Antragstellerin vorgelegten Unterlagen gestützt werden. Auch eine Vorwegnahme der Hauptsache unter Annahme einer Ermessensreduzierung auf Null ist in Ausnahmefällen möglich. (Rn.28)

Gesamter Gesetzestext

SG Lübeck 6. Kammer — S 6 R 354/20 ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-09-16

Aktenzeichen: S 6 R 354/20 ER

ECLI: ECLI:DE:SGLUEBE:2020:0916.S6R354.20ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Normen: § 9 SGB 6, §§ 9ff SGB 6, § 16 SGB 6, § 20 SGB 6, § 49 SGB 9 2018 ... mehr

Leitsatz

Bei Nicht- bzw für die Gewährung effektiven Rechtsschutzes nicht rechtzeitiger Mitwirkung der Behörde in einem wegen der Ablehnung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA, hier konkret eine Umschulung) geführten gerichtlichen Eilrechtsschutzverfahren kann die gerichtliche Entscheidung allein auf den Vortrag und die von der Antragstellerin vorgelegten Unterlagen gestützt werden. Auch eine Vorwegnahme der Hauptsache unter Annahme einer Ermessensreduzierung auf Null ist in Ausnahmefällen möglich. (Rn.28)

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